Die Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen ist gewährleistet
Die Leistungskataloge der meisten privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen enthalten psychotherapeutische Leistungen. Vor der Aufnahme einer Psychotherapie sollten Sie bei Ihrem Versicherungsträger oder der Beihilfestelle nachfragen, ob die Leistung in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten ist.
Selbstverständlich können Sie mein Angebot auch ohne weitere Formalitäten als Selbstzahler wahrnehmen. Wir vereinbaren dazu lediglich einen Behandlungsvertrag.
Für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte wird bei der Abrechnung die Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. die Gebührenordnung für Ärzte zugrundegelegt. Bei Ihrem ersten Besuch in meiner Praxis erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung aller Kosten.
Bitte kontaktieren Sie schon vor Ihrem ersten Termin Ihren Versicherungsträger bzw. Ihre Beihilfestelle, und fragen Sie nach, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfe übernommen werden.